Beratung: Trennung und Scheidung

Orientierung notwendig?
Geht alles drunter und drüber? Eine Auslegeordnung ist erforderlich? Eine einvernehmliche Regelung soll gefunden werden? Dann bist du an der richtigen Stelle!

Für sich trennende Paare wie auch Einzelpersonen geeignet. Von den nachfolgenden vier Punkten gehe ich aus, wenn ich eine Beraterleistung anbiete:

1. Kinder brauchen speziellen Schutz…

…aus natürlich-spirituellen Gründen

Kinder sind uns Erwachsenen mehr oder weniger ausgeliefert. Aus Liebe nehmen sie vieles auf sich, oft zu viel und zum Schaden ihrer selbst. Aber muss das so sein?

Kinder sind nur dann einem Loyalitätskonflikt unterworfen, wenn Vater und Mutter, oder auch nur ein Elternteil dies verursacht. Kinder verstehen z.B. völlig natürlich, dass Vater und Mutter zwei verschiedene Menschen sind. Daher ist es auch richtig, dass sich Männer und Frauen verschieden gegenüber ihrem Nachwuchs verhalten. Problematisch wird es nur, wenn die eine Elternseite glaubt, die andere sei nicht fähig, interagiere zu viel oder zu wenig mit dem Kindern, usf.

2. Zu sich selber stehen und die Verantwortung übernehmen
und damit sein Leben in die Balance bringen

Ebenfalls im Regelfall beobachte ich: Unter die Räder kommen oft die Gutmütigen. Wer frech ist, gewinnt meist gegen Menschen, die zu wenig für sich einstehen. Verschiedene Gründe sind für dieses Verhalten verantwortlich: z.B. Gewohnheit, Erziehung aus der Herkunftsfamilie, aus Bequemlichkeit dem Konflikt aus dem Wege gehen usw.

Egal, ob die Elternteile mehr gefühls- oder verstandesmässige Entscheide fällen bzw. zulassen: Es ist wichtig, seine Bedürfnisse zu formulieren. Im Falle eines Ungleichgewichtes ist es sinnvoll, dass eine Drittperson das Grundverhalten spiegelt um das Verständnis unter den Konfliktparteien zu fördern. Dieser erste Schritt für eine Verhaltensänderung ist wichtig.

Oft ermutige ich die „unterlegene“ Partei für sich selber einzustehen, da es Niemanden etwas nützt, wenn es zu einem „Totalausfall“ kommt. Zu erwähnen sind hierbei schwere Depression als auch Gewalt gegen einen ehemaligen Partner/in oder eine Kind. Ich schreibe dies bewusst geschlechtsneutral, da m.E. sowohl Männer als auch Frauen zu beidem fähig sind.

3. Welche Grundhaltung einnehmen?

Die roten Linien klar erkennen

Für die Lösung eines Konfliktes Bedarf es der Auslegung des Streitgegenstandes. Da es keinen objektiven Werte gibt, müssen die Konflikparteien erkennen, was ihre Grundbedürfnisse sind.  Dies tönt wohl banal, ist es aber meist nicht: Unsere Gesellschaft lehrte uns einst, was richtig und falsch ist. Sich davon zu lösen und die innere leise Stimme zu hören, dazu ermutige ich aus eigene Erfahrung.

Um einen Konflikt zu lösen gibt es die Grundregel zu beachten: Nur mich selber kann ich sofort verändern. Dem Gegenüber darf und soll ich fragenderweise Nähertreten. Ein Nein ist zu respektieren.

Ich helfe jedem Menschen, diese Transformation zu beginnen oder auch weiter zu vertiefen.

4. Am Schluss: Was soll rechtlich geklärt werden?


Den Spielraum offen halten

Grundsätzlich soll so wenig wie nötig in "Gesetzestexte" gegossen werden, will man sich den Spielraum für Anpassungen angemessen offen halten. Wer weiss schon, wie sich die Kinder entwickeln werden und wie die  beiden Elternteile die Bedürfnisse der Kinder optimal abdecken können?

Auf die bisherige Arbeitsteilung in der Familie muss nicht abgestellt werden. Heute gehen auch die Gerichte davon aus, dass beide Elternteile das Recht wie auch die Pflicht haben die Kinder ihrer Entwicklung beizustehen. Dies kann heissen, dass die Eltern dafür  ihre Arbeitspensen in der Erwerbsarbeit erhöhen als auch reduzieren können/sollen.

Ein grosser Streitpunkt ist oft der Wert der Betreuungsarbeit. Dieser wird oft von den Männern unterschätzt und manchmal auch von den Frauen überschätzt. Ungesunde Abhängigkeitsverhältnisse wie Verwöhnung als auch die Vernachlässigung von Kindern, wie schlussendlich auch von sich selbst, führen zu Krankheiten oder auch unselbständigen oder auch verunsicherten jungen Menschen. Falls sich die Eltern in der Betreuung nicht einigen können gelten heute folgende Regeln, welche vor Gericht standhalten:

  • Alternierende Obhut, falls von einem Elternteil oder einem Kind gewünscht
  • Falls die Obhut bei einem Elternteil liegt, die Regelung der Besuchszeiten, im Regelfall ein Wochenende alle 14 Tage und zwei bis drei Wochen Ferien beim Unterhaltszahlenden
  • Die Festlegung der Unterhaltszahlung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ansonsten die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens: Als Regel gilt für die Aufnahme der Arbeit: 50% Erwerbstätigkeit, falls jüngstes Kind im Kindergarten, 80% wenn jüngste Kind in der Obersturfe und 100%, wenn jüngstes 16 Jahre alt

Rechtsberatung aus der Praxis

Es geht auch ohne Anwalt

Durch eigene Erfahrungen einer Trennung und Scheidung vor mehr als 10 Jahren und mehr als 50 Einzelberatungen kann ich mich in das Gegenüber einfühlen. Weiter kenne ich dadurch die Rechtspraxis bestens. Nach einer Standortbestimmung über die Betreuungsregelung kann ich die Berechnung einer allfälligen Unterhaltszahlung  durchführen.

Die Rechtskosten sind in einem heftigen Rosenkrieges nicht zu unterschätzen. Vermeiden wir dies, dazu biete ich Hand. Eine faire Vereinbarung hinzukriegen, dazu bin ich da. Wir schulden dies uns und unseren Kindern.

Zögere nicht! Ein Anruf genügt: 079 613 37 07
Stundenansatz Beratung: 100.-

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